Sonderschwerpunkt Integration in der Bundesförderung
Seit der Antragstellung für das Jahr 2017 haben die MGH die Möglichkeit, den Sonderschwerpunkt Integration zu bedienen.
Da viele MGH in Orten liegen, die eine hohe Anzahl an Geflüchteten aufgenommen haben, haben sich auch in den MGH Helferkreise gebildet, sich Ehrenamtliche gefunden, die sich in diesem Bereich engagieren möchten.
Aus diesem Grund haben auch viele der bayerischen MGH bei der Antragstellung den Sonderschwerpunkt gewählt.
Sonderprogramm „Zusammenhalt stärken, Integration fördern – Zusätzliche Integrationsmaßnahmen“ des Freistaats Bayern
Im Rahmen des Sonderprogramms „Zusammenhalt stärken, Integration fördern – Zusätzliche Integrationsmaßnahmen“ werden seit 2016 vom Freistaat Bayern zusätzliche Integrationsmaßnahmen in 12 MGH gefördert. Diese 12 MGH werden mit jährlich bis zu 25.000 € unterstützt, um vor Ort den dauerhaft bleibeberechtigten Zuwanderern und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zu helfen, sich in unserer Gesellschaft zu integrieren.
Die geförderten MGH arbeiten mit ihren vor Ort zuständigen Integrationslotsen zusammen und nehmen an regelmäßigen Netzwerktreffen teil, die das StMAS durchführt, um den MGH einen Austausch über das Projekt zu ermöglichen.
Im Rahmen dieses Projekts werden MGH in kleineren Gemeinden wie z.B. das MGH Weidenbach im Landkreis Ansbach, bis hin zu größeren Städten, wie Ingolstadt, gefördert. Die konkreten Inhalte der einzelnen Projekte sind vielfältig – ebenso vielfältig wie die Ausgangslagen vor Ort.
Mehrgenerationenhäuser im Förderprogramm:hrgenerationenhäuser im Förderprogramm
MGH Bad Kissingen
MGH Bad Tölz
MGH Bamberg
MGH Freilassing
MGH Haßfurt
MGH Ingolstadt
MGH Kissing
MGH Lindau-Zech
MGH Neumarkt/Opf.
MGH Taufkirchen/Vils
MGH Weidenbach
MGH Wunsiedel
Das Projekt wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales